1.) Jede Person, die das Gelände des OpenLab Augsburg e.V. betritt, und/oder sich zur Nutzung der Angebote hier aufhält, erkennt die Benutzungsordnung an und akzeptiert diese.
2.) Alle NutzerInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von den entsprechenden EigentümerInnen oder Werkstattbeauftragten einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Werkstattbeauftragten und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
3.) Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des OpenLab Augburg e.V., z.B. die Nutzung der Räume, der Maschinen und der Werkzeuge, erfolgt auf eigene Gefahr.
4.) Alle NutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
5.) Alle NutzerInnen sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Die NutzerInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden. Schäden sind dem Vorstand des OpenLab Augsburg e.V. unverzüglich zu melden.
6.) Der Verein OpenLab Augsburg e.V. haftet für Personen- und Sachschäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge (Haftpflicht- und Sachversicherungen) sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Verein bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u. ä.). Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Vorstand des Vereins geltend zu machen.
7.) Anweisungen des/der Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter/innen oder seiner Mitarbeiter/innen (Fachberater/innen, Aufsichtspersonen u.ä.) sind Folge zu leisten, anderenfalls kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
8.) Der Verein OpenLab Augsburg e.V. haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen diese AGB oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder der Werkstattbeauftragten oder durch unsachgemäße Benutzung der Anlagen (insbesondere ihrer Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) entstanden sind.
9.) Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.