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Wann

16.12.2018    
18:00 - 20:00

Die ordentliche Mitgliederversammlung 2018 findet am 16.12.2018 um 18:00 Uhr statt. Die Tagesordnung ist wie folgt:

Tagesordnung:
1.) Begrüßung durch das Vorstandsteam
2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, Anwesenden Stimmberechtigten und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
3.) Genehmigung der Tagesordnung
4.) Bericht über Mitgliederstand des Vereins
5.) Jahresbericht 2018
6.) Wahl des neuen Vorstandsteams
7.) Wahl der Kassenprüfer
8.) Abstimmungen über Anträge
  8.1) Antrag von Philipp Kirchner zur Änderung von §4 (5) der Satzung vom 28.10.18
  8.2) Antrag von Philipp Kirchner zur Änderung von §2 (1) der Beitragsordnung von 28.10.18
  8.3) Antrag zur Einführung von Richtlinien für die Vergabe von Zugangstokens
9.) Sonstiges
10.) Abschluss der MV durch das Vorstandsteam
Anhang zur Satzungsänderung:
(1):
Antrag auf Änderung der Satzung §4(5) vom 28.10.2018, Philipp Kirchner:

Die bisherige Fassung von §4(5)

"Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer
verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für mindestens 1 Jahr
im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger
Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der
Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme
gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer
Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung
eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet."

Soll durch Folgende neue Fassung ersetzt werden:

"Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer
verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für mindestens 4 Monate
im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger
Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der
Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme
gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer
Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung
eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet."

Es ändert sich hierdurch der Zeitraum des Beitragsrückstands, der für
einen Ausschluss ausreicht, von einem Jahr auf 4 Monate.

Kommen können alle interessierten, allerdings haben nur eingetragene Mitglieder Stimmrecht auf der Versammlung.

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