Die verbliebenen Sachen können nach Belieben vom Haufen genommen werden und, wenn sie aufhebenswert sind, beschriftet und aufgeräumt werden oder auch gespendet oder verschenkt werden.
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Die verbliebenen Sachen können nach Belieben vom Haufen genommen werden und, wenn sie aufhebenswert sind, beschriftet und aufgeräumt werden oder auch gespendet oder verschenkt werden.
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